Zu zweit ist besser als allein!

Man hat das Recht, mit einem Beistand zum Arbeitsamt zu gehen, was in vielen Situationen vorteilhaft ist.
Bitte frühzeitig anmelden, dann organisieren wir eine Begleitung. (0251-4140553)

Recht auf Beistand

Sie haben das Recht, eine Person Ihres Vertrauens mit auf die Behörde zu nehmen, einen sogenannten Beistand (§13 Abs.4 SGB X).
Was der Beistand sagt, muss von der Behörde so behandelt werden, als hätten Sie es selbst gesagt.
Es sei denn, Sie widersprechen unverzüglich. Wenn Sie unsicher sind oder Konflikte haben, empfiehlt es sich, einen Beistand mitzunehmen.

Der Beistand kann allen notwendigen Verfahrenshandlungen im Rahmen der Beantragung von Sozialleistungen teilnehmen.

Wenn ein Beistand zurückgewiesen wird, muss das Ihnen und ihm schriftlich mitgeteilt werden (§13 Abs.7 SGB X), natürlich mit Begründung.

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